
Der Laptop am Strand, die Videocall-Kamera mit Meeresblick im Hintergrund: Die «Workation» – die Kombination aus Arbeit und Ferien im Ausland – ist für viele IT-Fachkräfte zum Inbegriff moderner Arbeitskultur geworden. Gerade in einem Markt mit anhaltendem Fachkräftemangel nutzen Schweizer Firmen flexible Remote-Modelle inzwischen aktiv als Argument im Recruiting. Doch zwischen dem Wunsch, drei Wochen aus Lissabon oder Bali zu arbeiten, und der rechtlichen Realität klafft oft eine grosse Lücke. Wie lange dürfen Sie 2026 tatsächlich legal vom Ausland aus für Ihren Schweizer Arbeitgeber tätig sein? Dieser Beitrag liefert Ihnen die wichtigsten Eckwerte – als allgemeine Orientierung, nicht als Rechtsberatung.
Die 90-Tage-Regel: Schengen als erste Hürde
Für Workations innerhalb des Schengen-Raums gilt zunächst die bekannte Aufenthaltsregel: Als Person mit Schweizer Wohnsitz dürfen Sie sich grundsätzlich 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ohne spezielle Aufenthaltsbewilligung in einem Schengen-Land aufhalten. Für eine zwei- bis dreiwöchige Workation in Spanien, Portugal oder Italien ist das in der Regel unproblematisch.
Heikel wird es bei Drittstaaten ausserhalb von EU/EFTA – etwa Thailand, den USA oder Indonesien. Hier hängt vieles davon ab, ob das lokale Aufenthaltsrecht Arbeit überhaupt erlaubt. Ein klassisches Touristenvisum deckt Erwerbstätigkeit oft formell nicht ab, selbst wenn Sie ausschliesslich für eine Schweizer Firma arbeiten. Prüfen Sie deshalb für jede Destination die Einreise- und Visabestimmungen separat.
A1-Bescheinigung und die 25%-Regel der Sozialversicherung
Der zentrale Punkt für Erwerbstätige im EU/EFTA-Raum ist die Frage, in welchem Land Sie sozialversichert sind. Dank des Freizügigkeitsabkommens gilt die Grundregel: Sie bleiben dem Schweizer System (AHV, IV, ALV) unterstellt, solange Sie vorübergehend im Ausland arbeiten. Den Nachweis dafür liefert die A1-Bescheinigung, die Ihr Arbeitgeber über die zuständige Ausgleichskasse beantragt. Ohne dieses Dokument riskieren Sie bei einer Kontrolle im Ausland erhebliche Probleme.
Besonders relevant ist die sogenannte 25%-Regel: Üben Sie regelmässig einen substanziellen Teil Ihrer Tätigkeit – nämlich 25 Prozent oder mehr – in Ihrem Wohnsitzstaat aus, kann sich die Versicherungsunterstellung verschieben. Für sporadische, klar befristete Workations ist das meist kein Thema. Wer aber dauerhaft einen festen Anteil aus dem Ausland arbeitet, sollte die Konstellation genau prüfen lassen. Seit 2023 erleichtert zudem ein multilaterales Rahmenabkommen grenzüberschreitendes Homeoffice bis zu knapp 50 Prozent für bestimmte Konstellationen – die Details sind aber komplex und nicht auf jede Workation übertragbar.
Steuern: Die 183-Tage-Regel und das Doppelbesteuerungsabkommen
Ein weiterer Stolperstein ist das Steuerrecht. Hier kommt die international bekannte 183-Tage-Regel ins Spiel: Halten Sie sich innerhalb eines Zeitraums (je nach Abkommen Kalender- oder Zwölfmonatszeitraum) weniger als 183 Tage im Ausland auf und wird Ihr Lohn weiterhin von der Schweizer Firma getragen, bleibt Ihr Erwerbseinkommen in der Regel in der Schweiz steuerpflichtig.
Massgebend sind die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die die Schweiz mit den meisten Staaten abgeschlossen hat. Diese verhindern, dass Sie für dasselbe Einkommen zweimal zur Kasse gebeten werden. Wichtig: Verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland, kann sich auch Ihr steuerlicher Wohnsitz verschieben – mit weitreichenden Folgen. Eine klassische, zeitlich begrenzte Workation berührt diesen Punkt normalerweise nicht.
Das Risiko «Betriebsstätte» für Ihren Arbeitgeber
Was viele Arbeitnehmende unterschätzen: Eine Workation kann nicht nur Sie, sondern auch Ihre Firma in Schwierigkeiten bringen. Wenn Sie regelmässig oder über längere Zeit von einem festen Ort im Ausland arbeiten und dort etwa Verträge abschliessen oder Geschäfte anbahnen, kann unter Umständen eine Betriebsstätte (permanent establishment) entstehen.
Die Folge wäre, dass die Schweizer Firma im betreffenden Land plötzlich steuer- und unter Umständen registrierungspflichtig wird. Für reine Entwicklertätigkeiten ohne Vertretungsvollmacht ist das Risiko geringer, aber nicht null. Genau deshalb haben viele Schweizer Tech-Firmen in Zürich, Zug oder Lausanne klare interne Workation-Policies eingeführt, die etwa eine Obergrenze von 20 bis 30 Tagen pro Jahr und eine Beschränkung auf bestimmte Länder festlegen.
EU/EFTA versus Drittstaaten: Der entscheidende Unterschied
Zusammengefasst gilt: Innerhalb von EU/EFTA ist eine Workation dank Freizügigkeitsabkommen, A1-Bescheinigung und etablierten DBA vergleichsweise gut handhabbar. Eine sauber dokumentierte Workation von zwei bis vier Wochen in Portugal oder Österreich ist für die meisten IT-Profile machbar.
Bei Drittstaaten wird es deutlich anspruchsvoller. Hier fehlen häufig vergleichbare Sozialversicherungsabkommen, das Aufenthaltsrecht ist restriktiver, und das Betriebsstätten-Risiko ist schwerer einzuschätzen. Wer von Bali oder aus den USA arbeiten möchte, sollte das frühzeitig mit HR und idealerweise einer Fachperson klären – kurzfristige Zusagen sind hier selten realistisch.
Praktische Tipps für Ihre nächste Workation
- Frühzeitig mit HR sprechen: Klären Sie die Workation-Policy Ihrer Firma, bevor Sie buchen. Viele Arbeitgeber haben fixe Regeln zu Dauer und Zielländern.
- A1-Bescheinigung beantragen: Für EU/EFTA ist dieses Dokument bei Kontrollen unverzichtbar – die Beantragung übernimmt der Arbeitgeber.
- Tage zählen: Behalten Sie die 90-Tage- und 183-Tage-Grenzen im Blick, besonders bei mehreren Auslandsaufenthalten pro Jahr.
- Visabestimmungen prüfen: Bei Drittstaaten deckt ein Touristenvisum Arbeit oft nicht ab.
- Schriftlich festhalten: Lassen Sie sich die Zustimmung zur Workation und die Rahmenbedingungen schriftlich bestätigen.
Die Workation bleibt ein attraktives Modell und ein echter Pluspunkt im Wettbewerb um IT-Talente in der Schweiz. Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich der Traum vom Arbeiten am Strand legal und entspannt verwirklichen. Möchten Sie für einen Arbeitgeber tätig sein, der flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten ernst nimmt? Entdecken Sie aktuelle IT-Stellen mit modernen Remote-Modellen – und finden Sie die Firma, die zu Ihrem Lebensstil passt.